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Nachteilsausgleichsmassnahmen – mehr Inklusion an den Mittelschulen

Sie sollen für mehr Inklusion an den Schulen sorgen: Die Nachteilsausgleichsmassnahmen, kurz NAM. Martin Studer ist Experte für das Thema und erzählt im Interview, wie die Massnahmen in der Praxis aussehen und warum sie zugenommen haben.

20. Dezember 2023

Herr Studer, können Sie in einem Satz beschreiben, was Nachteilsausgleichsmassnahmen, sogenannte NAM, sind?

Das ist gar nicht so einfach. Aber lassen Sie es mich so formulieren: Nachteilsausgleichsmassnahmen sind Anpassungen im Prüfungssetting oder im Unterricht mit dem Ziel, einen behinderungsbedingten Nachteil auszugleichen.

Wichtig zu wissen: Eine NAM-Vereinbarung setzt eine attestierte Diagnose voraus. Erst wenn diese vorliegt, können wir als Schule Massnahmen einführen.

Eine ausführliche Definition des Nachteilsausgleichs findet man auch beim Kanton Zürich.

Warum hat man die NAM an den Mittelschulen eingeführt?

2004 trat in der Schweiz das Behindertengleichstellungsgesetz in Kraft, 2014 ratifizierte die Schweiz die Behindertenrechtskonvention der UNO. Etwas später wurde im Mittelschulgesetz des Kantons Zürich verankert, dass der Kanton für den Ausgleich behinderungsbedingter Erschwernisse von Mittelschüler*innen aufkommt.

All das hat zum Ziel, Inklusion in allen Schulstufen herzustellen. Die NAM sind ein Mittel, um dieses Ziel zu erreichen.

Sie sind ein Experte auf diesem Gebiet (s. Box) und setzen sich auch als Prorektor der Kantonsschule Zürcher Oberland häufig mit dem Thema auseinander. Aus Ihrer Erfahrung: Was sind die häufigsten NAM?

Der Zeitzuschlag. Dieser kommt bei verschiedenen Problematiken zum Zug, zum Beispiel bei ADHS/ADS, weil es den Betroffenen schwerfällt, sich zu konzentrieren. Da gab es auch schon kritische Stimmen, die sagten «wer sich nicht 30 Minuten konzentrieren kann, der kann sich auch nicht länger konzentrieren.» Da kann man entgegnen, dass man einen Zeitzuschlag nicht nutzen muss, um sich länger zu konzentrieren, sondern zum Beispiel für eine Pause oder eine Atemübung, die einem bei der Konzentration hilft. Auch Noise Cancelling mit speziellen Kopfhörern ist möglich, mit der Auflage, dass nichts ausser Musik oder Geräuschen abgespielt wird und niemand gestört wird.

Es gibt Massnahmen, die bei Prüfungen eingesetzt werden, so wie im erwähnten Beispiel. Je länger je häufiger sprechen wir aber auch von Massnahmen, die die mündliche Beteiligung im Unterricht betreffen und die beispielsweise Personen im Autismus-Spektrum oder mit psychischen Belastungen wie sozialen Phobien unterstützen. 

Je länger je häufiger sprechen wir aber auch von Massnahmen, die die mündliche Beteiligung im Unterricht betreffen und die beispielsweise Personen im Autismus-Spektrum oder mit psychischen Belastungen wie sozialen Phobien unterstützen. 

Schüler*innen mit ADHS/ADS erhalten im Unterricht Unterstützung bei der Organisation ihrer Aufgaben, durch die Sitzplatzverteilung (wenig Ablenkung) oder indem Deadlines anders gehandhabt werden als bei anderen Schüler*innen. Bei Jugendlichen mit einer Leserechtschreibstörung werden zum Beispiel Orthografie-Fehler weniger stark gewichtet.

Das klingt nach einer Vielfalt an Massnahmen, die auch unterschiedlich und individuell ausgestaltet werden?

Das ist richtig. Die Massnahmen bei der mündlichen Beteiligung geben auch zu reden. Wir lassen den Lehrpersonen den Ermessensspielraum, ob die mündliche Beteiligung bei einer*m Schüler*in gleich beurteilt wird wie bei den anderen Jugendlichen oder ob es spezielle Bedingungen für die Betroffenen gibt. Die Betroffenen können sich je nach Setting und Fach mal besser, mal schlechter mündlich beteiligen – dann kann man je nachdem mit vorbereiteten mündlichen Beiträgen arbeiten, mit digital aufgenommenen Redebeiträgen, mit kleinen mündlichen Prüfungen.

Wenn eine Diagnose vorliegt, sind die NAM eine gute Unterstützungsmöglichkeit.

Früher wurde pauschal festgelegt, dass die mündliche Beteiligung nicht zählt, es aber dafür mehrere kleine mündliche Prüfungen gibt. Das gab für die Lehrpersonen wie für die Schüler*innen einen Mehraufwand, der gar nicht nötig war. Heute handhaben wir das flexibler.

Man hat das Gefühl, die NAMs nehmen zu. Ist das so?

Ja, die Gesuche nehmen stark zu. An der KZO gab es im letzten Jahr mehr als eine Verdoppelung, von 40 auf heute fast 100 NAM-Vereinbarungen.

Dafür gibt es verschiedene Gründe: Nachteilsausgleich ist mittlerweile bekannt und die Eltern stellen deshalb eher ein Gesuch als früher. Die Belastungsgrenzen werden schneller erreicht, die Belastung steigt und Eltern suchen nach Möglichkeiten, ihre Kinder zu unterstützen. Wenn eine Diagnose vorliegt, sind die NAM eine gute Unterstützungsmöglichkeit.

Nimmt denn die Stressresilienz ab?

Das ist schwer einzuschätzen. Ich denke, man spricht mehr über psychische Gesundheit, das ist nicht mehr tabu. Man lässt sich abklären, geht in die Therapie. Früher wollte man das der Lehrperson nicht mitteilen. 

Es gibt aber unter den Jugendlichen ein wenig die Tendenz, dass man in der Gruppe akzeptierter ist, wenn man «etwas hat». Das kann ich nicht mit Zahlen belegen und ich will das auch niemandem unterstellen, der einen Nachteilsausgleich beantragt. Das ist eine Beobachtung aus meinem Alltag an der Mittelschule.

Ich denke, man spricht mehr über psychische Gesundheit, das ist nicht mehr tabu.

Es kann natürlich sein, dass die Bekanntheit des Nachteilsausgleichs dazu führt, dass Eltern und Kinder NA-Massnahmen beantragen, obwohl das gar nicht unbedingt nötig wäre. Aber da müssen wir uns als Schule keine Gedanken machen: Die Diagnosen stellen medizinische oder sonderpädagogische Fachpersonen, wir nehmen lediglich das Attest in Empfang und finden Möglichkeiten der Unterstützung im Schulalltag.
 

Zur Person

Martin Studer ist Prorektor an der Kantonsschule Zürcher Oberland und Autor des Buches «Nachteilsausgleich im Gymnasium. Ein Handbuch für die Praxis.». Dieses ist 2019 im Verlag am Tobelacker erschienen und liegt als gedruckte und digitale Version vor.

Das 400-seitige Handbuch enthält zahlreiche Praxisbeispiele und unter anderem mehr als 160 Massnahmen zum Nachteilsausgleich, die sich im Schulalltag bewährt haben.

Martin Studer hat an der Universität Zürich Germanistik, Philosophie und Psychologie studiert und unterrichtet seit 1996 Deutsch an der KZO.

Es gibt also für die Schulen nicht viel Handlungsspielraum?

Das ist richtig. Es ist gesetzlich geregelt, dass es diesen Anspruch auf NAM gibt – wenn eine Diagnose vorliegt, müssen wir einen Nachteilsausgleich gewähren. Bereits wenn es einen Verdacht gibt, gewähren wir einen provisorischen Nachteilsausgleich und der vermutete Befund muss dann abgeklärt werden. Bei einem Verdacht spreche ich mit den Eltern, den betroffenen Jugendlichen und den Lehrpersonen, um eine Einschätzung zu bekommen.

Ein Nachteilsausgleich soll ja einen Nachteil ausgleichen und nicht zu einer Privilegierung führen.

Wir haben aber beim Umfang der NAM Spielraum, der Nachteilsausgleich muss verhältnismässig und umsetzbar sein. Dann sagen wir zum Beispiel, dass wir nicht 20 bis 30 Prozent Zeitzuschlag geben, 10 Prozent aber schon. Ein Nachteilsausgleich soll ja einen Nachteil ausgleichen und nicht zu einer Privilegierung führen.

Sehen denn die Schüler*innen die NAM als Privilegierung?

In den meisten Fällen nicht. Sie kennen ja die Problematiken, die zu NAM führen. Vielleicht entsteht manchmal der Eindruck, dass jemand die NAM nicht braucht, das kann man aber von aussen schlecht beurteilen. Das wird hier an der Schule nicht gross thematisiert, die Schüler*innen sind sehr solidarisch untereinander, unterstützen einander.

Die NAM sind ja so ausgestaltet, dass sie nicht zum Nachteil der anderen sind. Wenn es Nachteile für die anderen gäbe, dann würde man die NA-Massnahme ablehnen, das wäre nicht umsetzbar.

Wo setzt man die Grenze zwischen Akzeptieren und Fordern? Lassen Sie mich ein Beispiel machen: Die Schüler*innen müssen einen Vortrag halten. Da gibt es jene, für die das kein Problem ist, vor die Klasse zu stehen. Dann gibt es solche, die machen das nicht so gerne. Und solche, die können wirklich nicht, aufgrund irgendeiner Problematik. Wie weiss man, ob es wirklich nicht geht oder ob es mit ein wenig Übung doch klappen würde?

Das ist nicht einfach. Mir ist das wichtig zu sagen: Wir sprechen nicht von «schüchternen» Schüler*innen, sondern von solchen, die eine diagnostizierte Störung nach WHO-Kriterien haben. Von Schüler*innen, die sich aufgrund einer Autismus-Spektrum-Störung oder einer sozialen Phobie schwertun mit sozialer Interaktion. Das geht weit über ein Unwohlsein hinaus.

Mir ist das wichtig zu sagen: Wir sprechen nicht von «schüchternen» Schüler*innen, sondern von solchen, die eine diagnostizierte Störung nach WHO-Kriterien haben.

Zudem ist wichtig zu wissen, dass NAM nur so weit führen dürfen, dass Lernziele nicht beeinträchtigt werden. Wenn das Lernziel also ist, einen Vortrag vor der Klasse zu halten, ist es schwierig mit einem Nachteilsausgleich. Dann muss man sich halt fragen, welchen Stellenwert dieses Lernziel hat. Kann man nicht sagen, präsentieren ist das Lernziel, aber nicht das Präsentieren vor Leuten?

Und dann muss man auch wissen, dass die NAM immer wieder geprüft und angepasst werden. Unsere Lehrpersonen sprechen mit betroffenen Schüler*innen, fragen, ob die Massnahmen so noch nötig sind oder ob manche Massnahmen mit der Zeit aufgehoben werden könnten.

Wer überprüft das, ob ein Nachteilsausgleich noch gerechtfertigt ist?

Bei uns sind das die Klassenlehrpersonen, die auch bei den Fachlehrpersonen nachfragen, wie es läuft. Es geht dabei nicht um die Frage, ob es die NAM noch braucht, denn die wird ja aufgrund der Diagnose gewährt und die bleibt bestehen. Es geht um die Frage, was genau es braucht, wie viel davon etc.

Ich nehme Anregungen zur Veränderung der NAM auf und suche das Gespräch mit den Jugendlichen und ihren Eltern.

Der Kanton Zürich muss die Behindertenrechtskonvention umsetzen. Hilft da der Nachteilsausgleich?

Ja, auf jeden Fall. Die Konvention beinhaltet ja das Ziel, dass Menschen mit Behinderung als vollwertige Mitglieder der Gesellschaft leben können und da gehört der Zugang zur Bildung dazu. 

Bis ins letzte Jahrhundert hat die Ansicht vorgeherrscht, dass der Zugang zur Hochschule einer Elite vorbehalten ist – wer es nicht schafft, gehört nicht an die Uni. Das sieht man heute anders. Es gibt Menschen mit einer Hörbehinderung, einer Sehbehinderung, einer Körperbehinderung, einer Leserechtschreibstörung und die können heute alle an der Hochschule studieren. Natürlich gibt es bei der Inklusion Grenzen, wir können nicht auf alles gleich gut reagieren.

Bis ins letzte Jahrhundert hat die Ansicht vorgeherrscht, dass der Zugang zur Hochschule einer Elite vorbehalten ist. Das sieht man heute anders.

Doch das Ziel ist klar und da spielen die NAM eine wichtige Rolle.

Haben Sie an der KZO schon NAM abgelehnt und wieso?

Es kommt selten vor. Häufig sind die Gesuche so formuliert, dass darin wenige, angemessene Massnahmen vorgeschlagen werden und ich diese im Gespräch mit den Eltern und den Jugendlichen präzisieren und individuell vereinbaren kann. Bei uns sind die Jugendlichen mit Forderungen zurückhaltend. Ich habe von anderen Kantonsschulen auch schon anderes gehört und dann müssen NAM manchmal wegen Unverhältnismässigkeit oder wegen mangelnder Umsetzbarkeit abgelehnt werden.

Gibt es Lehrpersonen, die NAM nicht umsetzen wollen oder sich negativ äussern?

Ja, das gab es auch schon, aber schon länger nicht mehr. Ich habe schon Massnahmen vorgeschlagen, die eine Lehrperson nicht umsetzen wollte, weil es zu viel Aufwand war.

Und man muss zugeben: Die Menge an NAM macht es für die Lehrpersonen schwierig, alle Situationen in einer Klasse im Auge zu halten. Wir hatten den Fall, dass in einer Klasse jemand mit einer Sehbehinderung und jemand mit einer Hörbeeinträchtigung sass. Die Lehrpersonen mussten also für die eine Person die Aufgaben visuell aufbereiten, für die andere waren audiobasierte Inhalte passend. Das führt dann zu Überforderung. Da müssen wir darauf hinarbeiten, dass wir solche Konstellationen vermeiden und auch an die Eltern betroffener Schüler*innen appellieren, dass sie die Schule frühzeitig informieren und auf dem Laufenden halten.

Die Lehrpersonen sagen generell, ihr Aufwand steige. Wenn da NAM dazukommen, kommen sie an die Grenzen. Wie beurteilst du diese Aussagen?

Die meisten Lehrpersonen sind aber sehr engagiert und stehen der Inklusion positiv gegenüber. Sie setzen sich bewusst mit der Thematik und den betroffenen Jugendlichen auseinander.

Da sage ich relativ direkt, dass das zu unseren Aufgaben gehört. Wenn wir Inklusion wollen, müssen wir das machen. Wir könnten in meinen Augen auch weitergehen und hausintern Förderunterricht oder Coachings anbieten. Dafür und für den gestiegenen Aufwand seitens der Lehrpersonen sollten wir aber Ressourcen haben, die im Moment nur sehr beschränkt verfügbar sind.

Die betroffenen Schüler*innen besuchen ja häufig in der Freizeit noch Coachings oder Förderunterricht. Der Aufwand liegt also auch bei ihnen, nicht nur bei den Lehrpersonen.

Die meisten Lehrpersonen sind aber sehr engagiert und stehen der Inklusion positiv gegenüber. Sie setzen sich bewusst mit der Thematik und den betroffenen Jugendlichen auseinander.

Deine Fragen zu NAM

Hast du Fragen zum Nachteilsausgleich, die du unserem Experten Martin Studer stellen möchtest? Schreib eine E-Mail an claudia.frei @ diezuerchermittelschulen.ch – wir sammeln die Fragen und publizieren die Antworten in einem Folgeartikel.